Einzelfahrlektionen

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Kat. A1 / Kat. A35kW / Kat. A 

Einzelfahrlektionen

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Du hast dich entschieden in Zukunft mit einem Roller oder Motorrad im In- oder Ausland unterwegs zu sein. Sei es auf dem Arbeitsweg oder in der Freizeit, bei einer Tages- oder Ferientour, über Berge und durch Täler. Mit deinem Wunsch bist du bei der Motorradfahrschule

jp-fahrschule.ch genau richtig.

Damit du mit deinem Bike möglichst sicher durch den Strassenverkehr kommst, benötigst du eine gute Grundausbildung. Wie bei der Arbeit, beim Sport oder Spielen eines Instrumentes ist es entscheidend, wie du damit beginnst. Ist die Basis und Technik schlecht, wirst du nie erfolgreich sein. 

 

 

Unser Ziel ist; Wir wollen beim Motorradfahren Spass haben und die Freiheit geniessen, jedoch sicher und unfallfrei unterwegs sein!


Preise

Kategorie

Zeit

Preise


Fahrlektionen

Prüfungsbegleitung/Einfahren

45 Min.

90 Min.

100.00 CHF

200.00 CHF



VZV FUEHRERAUSWEISVORSCHRIFTEN

Gültig ab 01.01.2021

  • Art. 6 Abs. 1 Bst. c: 
    • Das Mindestalter der Kat. A1 wurde für Kleinmotorräder (Art. 14 Abs. 1 Bst. b VTS / 50 ccm/4 kW, Vmax 45 km/h) auf 15 Jahre und für die übrigen Motorräder Kat. A1 bis 125 ccm/11 kW auf 16 Jahre gesenkt.

 

  • Art. 15. Abs. 2bis
    • Der Stufeneinstieg für die Kat. A (sowohl weniger als auch mehr als 35 kW) gilt für alle Fahrschüler/-innen. Ab 01.01.2021 muss für jede Kategorie ein Lernfahrausweis beantragt und somit eine Führerprüfung absolviert werden. Für die nächst höhere Kategorie wird der Lernfahrausweis frühestens 2 Jahre nach bestandener praktischen Prüfung der tieferen Kategorie und klagloser Fahrpraxis nach Art. 8 Abs. 6 (= Kein Führerausweisentzug) ausgestellt.

 

  • Art 19 Abs. 1:
    • Die praktische Grundschulung (Kat. A1 / A35kW / A) muss einmalig absolviert werden. Bei jedem weiteren Lernfahrausweis muss keine Grundschulung mehr gemacht werden. Jeder weitere Lernfahrausweis ist zwölf Monate gültig.
    • Wer den Führerausweis der Kat. A1 vor dem 01.01.2021 erworben hat, und den Führerausweis der Kat. A35kW erwerben will, muss vier Stunden praktische Grundschulung für Motorrad-Fahrschüler/-innen absolvieren. Dies ist der Grundkursteil GK3 "Sicheres Kurvenfahren".
    • Wer ab dem 01.01.2021 die praktische Grundschulung für Motorrad-Fahrschüler/-innen besucht und abschliesst, und später den Führerausweis der Kat. B erwirbt, erhält nach erfolgter Führerprüfung den Führerausweis der Kat. B und der Kat. A1.

 

  • Art 19 Abs. 3:
    • Die praktische Grundschulung beträgt für die Kat. A1 / A35kW / A je 12 Stunden.


Anmeldung Motorradfahrlektionen

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