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Lernfahrten ab 17 Jahren

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Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Lebensjahr erwirbt, muss eine 12-monatige Lernphase durchlaufen. Damit du mit 18 Jahren alleine und ohne "L" Autofahren kannst, ist es wichtig, dass du den Lernfahrausweis rechtzeitig beantragst. Unsere Roadmap zeigt dir, zu welchem Zeitpunkt du welche Schritte erledigen musst. 


Die 12-monatige Lernphase

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Preise

Kategorie

Zeit

Preise


1 Fahrlektion 

ABO10 Fahrlektion 

ABO15 Fahrlektion

Taxisfahrschule

Seniorenfahrschule

Kontrollfahrten

Prüfungsbegleitung

Prüfungssimulation Kat. A35kW/Kat. A

Fahrtraining Refresher 60Plus

Grundpauschale

App QualiDrive

  45 Min.

  45 Min. 

  45 Min.

  45 Min.

  45 Min.

  45 Min.

135 Min.

180 Min.

180 Min.

100.00 CHF 

  95.00 CHF

  90.00 CHF

100.00 CHF

100.00 CHF

100.00 CHF

300.00 CHF

150.00 CHF

160.00 CHF

150.00 CHF

  30.00 CHF


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INFORMATIONEN FÜR DIE ELTERN

  • Bei uns investiert ihr in eine qualitativ hochwertige Ausbildung, von der eure Tochter oder euer Sohn ein ganzes Leben lang profitieren wird. Wir bereiten euer Kind auf eines der grundlegendsten Dinge im Leben vor: Das vorausschauende, rücksichtsvolle, sichere und umweltbewusste Verhalten im Straßenverkehr.
  • Wir tun alles dafür, dass sich euer Kind wohlfühlt und die Führerscheinausbildung so effizient wie möglich abläuft. Selbstverständlich setzen wir dabei hochmoderne Schulungsfahrzeuge und eine Fahrschulapp ein, welche euch und euer Kind bei privaten Fahrten unterstützt.
  • Wer eignet sich als Begleitperson für Trainingsfahrten:
    • Eltern, Verwanden, Freunde oder Bekannte 
    • Fahrzeuglenker*innen, welche mindestens 3 Jahre im Besitz des Führerausweis sind und das Alter von 23 Jahren vollendet haben. 
    • Der Führerausweis der Begleitperson darf kein Führerausweis auf Probe sein (unbefristet).
  • Qualität hat bekanntlich immer auch seinen Preis. An der Fahrausbildung des Kindes, eines der wichtigsten Meilensteine im Leben, wird leider oft gespart. Hier ist die Ausbildung allerdings besonders wichtig, da das Leben des Kindes und der Umgebung gesichert werden sollte. Es geht nicht nur darum die Prüfung zu bestehen, sondern um das sichere Fahren im Straßenverkehr auf Dauer.

WELCHE HANDBREMSE IST BEI PRIVATFAHRTEN ERLAUBT?

 

Lernfahrten mit elektronischer Handbremse (Feststellbremse) sind zum Teil nicht erlaubt. Betroffen sind vor allem neuere Fahrzeuge, bei denen sich die Handbremse nicht in der Mitte – sondern nur noch als Knopf auf der Fahrerseite befindet. Folgende Punkte müssen erfüllt sein, damit die Lernfahrt sicher und regelgerecht durchgeführt werden kann.

  • Erreichbar vom Beifahrersitz im angegurteten Zustand (Oberkörper bleibt an der Sitzlehne).
  • Die elektronische Handbremse (Feststellbremse) funktioniert während der Fahrt und kann über den Taster dosiert und unterbrochen werden.
  • Die elektronische Handbremse (Feststellbremse) funktioniert auch beim Durchtreten des Gaspedals.
  • Bremswirkung darf beim Betätigen des Gaspedals nicht unterbrochen werden.
  • Die Bremswirkung der elektronischen Handbremse (Feststellbremse) ist dosier- und abstufbar.

VZV FUEHRERAUSWEISVORSCHRIFTEN

Gültig ab 01.01.2021

  • Art. 22 Abs. 1bis:
    • Unter 20-Jährige müssen den Lernfahrausweis Kat. B mind. ein Jahr besitzen bevor sie zur praktischen Führerprüfung zugelassen sind. Ausnahme Fahrschüler/innen, welche die Grundbildung «Strassentransportfachfrau/-mann EFZ» absolvieren.