Auto

Fahrlektionen / Fahrtraining

Regionen: Uerikon, Stäfa, Männedorf, Uetikon am See, Meilen, Feldmeilen, Herrliberg, Oetwil am See, Egg, Mönchaltorf, Uster, Volketswil, Maur, Fällanden, Dübendorf

Meine Fahrlektionen sind auf deinen persönlichen Lerntyp angepasst. Ich lege grossen Wert darauf, dass du den Lerninhalt verstehst und meine Informationen qualitativ hochwertig und immer auf dem neuesten Stand sind. Meine Ziele sind, dass du mit dem Führerausweis mehr Selbständigkeit „erfährst“, dich jedoch auch sicher und rücksichtsvoll im Strassenverkehr bewegst.  

 

Dein gültiger Lernfahrausweis ermöglicht es dir, bei mir Fahrlektionen zu buchen.

 

Wenn du private Lernfahrten absolvieren willst, musst du durch eine Person begleitet werden, welche mind. 23 Jahre alt ist und seit mind. 3 Jahren im Besitz des Führerausweises der entsprechenden Kategorie ist. Inhaber des Führerausweises auf Probe dürfen KEINE Lernfahrt begleiten.

Günstig und nicht billig!

Mit meiner Qualität und auf dich angepassten Lektionen "erfährst" du deine ideale Ausbildung.


Handschaltung

Automatikschaltung

Automatikschaltung


Taxifahrschule

Seniorenfahrschule

Kontrollfahrten


Fahrtraining



Preise

Kategorie

Zeit

Preise


1 Fahrlektion 

ABO10 Fahrlektion 

ABO15 Fahrlektion

Taxisfahrschule

Seniorenfahrschule

Kontrollfahrten

Prüfungsbegleitung

Grundpauschale

  45 Min.

  45 Min. 

  45 Min.

  45 Min.

  45 Min.

  45 Min.

135 Min.

 

  95.00 CHF 

  90.00 CHF

  85.00 CHF

  95.00 CHF

  95.00 CHF

  95.00 CHF

285.00 CHF

150.00 CHF



Gutscheine

So sinnvoll kann Schenken sein!

 

"Was soll ich schenken?"

Immer wieder stellt sich diese Frage, zu Geburtstagen oder Weihnachten. 

Sehr geschätzt und sinnvoll sind Gutscheine. 

 

Bei mir sind Gutscheine für Auto-/Motorrad-/Anhängerfahrlektionen für jedes Budget erhältlich, für einen bestimmten Geldwert, einzelne Lektionen oder 10er bzw. 15er Abos.

 

"Eine gute Sache!" 

 

Bestellen Sie gleich hier Ihren Gutschein:


VZV FUEHRERAUSWEISVORSCHRIFTEN

Gültig ab 01.01.2021

  • Art. 22 Abs. 1bis:
    • Unter 20-Jährige müssen den Lernfahrausweis Kat. B mind. ein Jahr besitzen bevor sie zur praktischen Führerprüfung zugelassen sind. Ausnahme Fahrschüler/innen, welche die Grundbildung «Strassentransportfachfrau/-mann EFZ» absolvieren.
  • Art. 151l Abs. 1bis:
    • Übergangsbestimmung für Junglenker mit Jahrgang 2003: Wenn diese den Lernfahrausweis im 2021 erwerben, können sie ab dem 18. Geburtstag zur praktischen Führerprüfung zugelassen werden, auch wenn sie den Lernfahrausweis noch nicht während eines Jahres besitzen. 

Anmeldung

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.